Die Ortstaxe wird im Bundesland Salzburg vorläufig noch nicht erhöht. Vor allem Wintersportdestinationen schielen auf eine höhere Nächtigungssteuer. Bild: tourimsupresse.at
Dieses Mal wurde der Antrag zur Erhöhung der Ortstaxe im Bundesland Salzburg von den Grünen eingebracht – und erneut abgelehnt. Während die Ökopartei vor allem damit argumentiert, dass mit einer Erhöhung der Ortstaxe die Budgets der Gemeinden entlastet würden, liegen die Interessen der direkt Betroffenen anders, und vor allem weit auseinander. Die größten Befürworter einer Steigerung der Gästenächtigungsgebühr sind die Manager der Wintersport-dominierten Tourismusregionen – allen voran Saalbach-Hinterglemm oder Flachau. Von den verantwortlichen Touristikern wird immer wieder ins Treffen geführt, man brauche dringend höhere Werbebudgets, um auf den mannigfaltigen Gästemärkten reüssieren zu können. Gerne werden dabei auch die wesentlich höheren Budgets von Konkurrenzdestinationen in anderen Bundesländern zum Vergleich herangezogen. Während in Sölden pro Gast und Nächtigung ein Betrag von 3,70 Euro rein für Marketing und Werbung vorhanden seien, müsse Flachau mit 2,50 Euro auskommen. Am einfachsten wäre daher die Erhöhung der Ortstaxe. Um einen Euro erhöht würde das im Falle Saalbachs 800.000 Euro mehr Geld pro Jahr bedeuten. Für alle Regionen im Bundesland Salzburg würde das Mehreinnahmen in der Höhe von zehn Millionen Euro bedeuten.
Vehement gegen eine Steigerung der Abgabenquote sprechen sich hingegen die Hoteliers aus. Weil eine Erhöhung ausschließlich auf den Gast zurückfallen würde. Die ÖVP – die im Bundesland ressortzuständig für den Tourismus ist – befindet sich in einem klassischen Dilemma und hat alle dahingehenden Anträge bisher mitabgelehnt. Einen Ausweg aus der verfahrenen Situation hofft der ÖVP-Landtagsabgeordnete und Gasteiner Gastronom Hans Scharfetter gefunden zu haben. Er will die Entscheidung über eine Erhöhung den Tourismusverbänden künftig selbst überlassen. „Da reden viele mit – vielleicht zu viele –, aber ich bin guter Dinge, dass wir im nächsten Halbjahr die Grundlagen einer solchen Änderung erarbeiten können.“


