Fröhliches Rechnen. Viel Spaß bei einer Kennzeichungspflicht in der Gastronomie. Bild: HGV PRAXIS

Lebensmittel werden ausführlicher beschrieben
08.12.2010
Nährwerttabellen auf den Verpackungen sind ab 2014 Pflicht. Auch Auswirkungen auf Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung.

Die Verbraucherminister der Europäischen Union (EU) haben sich am Dienstag auf eine neue Lebensmittelkennzeichnung geeinigt, berichtet ORF.at in Bezug auf eine Mitteilung des Gesundheitsministeriums. Demnach sollen im Kampf gegen die Volkskrankheit Übergewicht damit erstmals europaweit Nähwerttabellen auf den Verpackungen Pflicht werden. Verbraucher sollen somit künftig schneller und besser den Zucker-, Fett- und Salzgehalt eines Lebensmittels erkennen können.

Zudem müssen bestimmte Produkte, darunter etwa Energy-Drinks, einen Warnhinweis für Schwangere und Kinder tragen. Mit den neuen Regeln sollen auch Mogelpackungen mit Lebensmittelimitaten wie Analogkäse, Schinkenersatz und Klebefleisch verhindert werden. Alkohol soll nicht gekennzeichnet werden.

Auswirkungen auf Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung könnte die Bestimmung, dass bei nicht verpackter Ware Geschäfte auf allergieauslösende Stoffe hinweisen müssen, haben. Dieser Passus dürfte auch auf außer Haus verabreichte Gerichte Anwendung finden. Allerdings plant der österreichische Gesundheitsminister ohnehin eine Kennzeichnungspflicht für das Essen in der Gastronomie. In Punkt 2 der im September verabschiedeten Lebensmittelcharta www.lebensmittelcharta.at wird auch der Wunsch des Gesundheitsministers veröffentlicht, Lebensmittel künftig auch in der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie mit umfangreichen Kennzeichnungen bezüglich Herkunft, Zutaten, Nährstoffen, Kaloriengehalt und Allergenen auszustatten.