Vertritt die Interessen der 1900 Wiener Kaffeehaus-Betreiber: Café Landtmann-Besitzer Berndt Querfeld. Bild: Landtmann
Wiener Kaffeehauskultur ohne rauchende Gäste? Für viele ist das undenkbar. Für viele Kaffeehausbesitzer vor allem. Unter den Wiener Cafétiers regt sich Unmut. Der Grund dafür liegt in der sogenannten „Übergangsregelung“ zum Nichtraucherschutz. Dieser verbietet das Rauchen in Gastlokalen seit Anfang 2009 – quasi. Betriebsstätten unter 50 m2 sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen weiterhin Aschenbecher aufstellen. Wollen Lokale, die größer als die besagten 50 m2 sind, das Rauchen weiterhin erlauben, müssen separate Raucher- und Nichtraucherräume geschaffen werden. Für diese verpflichtenden Umbauten wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. Diese läuft am 30. Juni 2010 ab. Und diese Frist ist nach Meinung der Wiener Kaffeehausbetreiber aus mehrerlei Gründen zu kurz.
Laut einer Umfrage des VP-Wirtschaftsbundes haben 62 Prozent der Cafétiers diese Adaptierungen in den Nichtraucherschutz noch nicht unternommen. Berndt Querfeld, Besitzer des Traditionscafé Landtmann beim Burgtheater und Obmann der Fachgruppe Kaffeehäuser findet auch „vollkommen zu Recht. Solange die Wirte keine Garantie haben, dass das heimische Gesetz noch ein paar Jahre gilt, ist jede Investition unverantwortungsvoll.“ Hinter diesen Worten versteckt sich die Vermutung des Unternehmers, dass die EU in den nächsten Jahren ohnehin ein EU-weites Rauchverbot in Lokalen beschließt und somit das heimische Gesetz – mit seinen Ausnahmeregeln – außer Kraft setzt. Aus EU-Kreisen wurde immer wieder das Jahr 2012 für dieses Vorhaben kolportiert.
Als logische Konsequenz fordern die Cafétiers eine Art „Rechtssicherheit“: eine Garantie der Politik also, dass das österreichische Gesetz zum Nichtraucherschutz noch einige Jahre gelten wird. „Sollte es diese nicht geben“, so Querfeld, „müsse eben die Übergangsfrist verlängert werden.“ Zu diesem Zweck startet der Unternehmer eine Unterschriftenaktion für die Verlängerung dieser Frist. In den 1900 Kaffeehäusern der Bundeshauptstadt werden in Kürze schon Listen ausliegen, in die sich Wirte und Gäste eintragen können. Querfeld hält 10.000 Unterschriften für möglich und will ab 5000 Zustimmungen vehement aktiv werden.
Nach wie vor ungelöst sind zwei weitere Punkte im Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutz. In vielen Betriebsstätten sind Umbauten in Form von Abtrennungen via Türen, Fenster oder Trennwänden gar nicht möglich. Einerseits wegen dem Denkmalschutz und andererseits wegen individueller baulicher Gegebenheiten. Querfeld bringt noch einen zweiten Punkt ins Spiel: Sollte die Regelung wie geplant kommen und zur Jahresmitte das Rauchverbot wirken, würden rauchende Gäste automatisch ihr Tun auf die Gehsteige vor den Lokalen verlegen. Und genau das ist laut Wiener Magistrat verboten. Eine eigene Gehsteigverordnung verbietet das Aufstellen von Aschenbechern. Eine Gruppe von Rauchern vor einem Lokal könnte zudem schnell als „nicht angemeldete und damit verbotene Versammlung“ gelten. Alles in allem besteht Handlungsbedarf. Und die Zeit drängt.


