Kurz vor Beginn der gastronomischen Freiluftsaison gab das Wiener Rathaus neue Richtlinien zur Gestaltung der Schanigärten in der City heraus, berichtet ORF-Online. Demnach dürfen sich die Gäste künftig in der Kärntner Straße sowie am Graben in einheitlich gestalteten Gastgärten vergnügen.
So gibt es für die Tische und Stühle ein von den Rathaus-Oberen vorgegebenes Muster. Zu auffällige Möbel sind ausdrücklich nicht erwünscht. Verpönt sind auch billige Plastikstühle. Besonderes Augenmerk legt die Verwaltung auf die Gestaltung der Sonnenschirme. Sie müssen einheitlich, unauffällig und zurückhaltend sein. Wobei sich „zurückhaltend nicht auf den Sonnenschutz bezieht, sondern auf die Gestaltung. Unter dem Motto „Harmonisierung“ ist ein Werbeaufdruck verboten, die Schirme müssen rechteckig sein und in gedeckten Pastellfarben. Eine einen Meter hohe Einfriedung soll das Gastgarten-Ensemble wehrhaft umschließen.
Neu ist auch die vorgeschriebene Situierung der City-Gärten. Sie müssen nach dem Willen der Verwaltung künftig in der Mitte der Kärntner Straße stehen. Damit soll den Passanten ein Flanieren entlang der Geschäftsauslagen ermöglicht werden. Auch der Lieferantenverkehr soll durch die neu geschlagenen Breschen erleichtert werden.
Für die überwachende Magistratsabteilung 19 bedeutet die neue Regelung auch neue Aufgaben. Die Beamten der MA19 überwachen die Einhaltung des Einheitslooks und belegen Zuwiderhandlungen mit Sanktionen. Diese reichen von einer Verwarnung und der Aufforderung zur Änderung bis zu saftigen Geldstrafen.


